Guten Abend!
ich wünsche euch ein frohes neuses jahr.
Also ich bin schwanger und arbeite im Hotel ,seit august.habe kein arbeitsvertrag .Können sie mir kündigen obwohl ich schwanger bin.Bin doch im mutterschutz oder nicht?
Bekomme auch beschäftigungsverbot bis zur geburt .bekomme ich aucvh elterngeld oder wie ist es da?
WEil ich ja das beschäftigungsverbot habe.
Können sie mir die fragen beantworten?
Mitglied inaktiv - 02.01.2007, 19:21
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
natürlich haben Sie einen Vertrag - nur keinen schriftlichen!
Sie unterliegen ganz normal dem Kü-Schutz und bekommen bei einem BV weiter Lohn. Wenn es Probleme gibt: Gewerbeaufsichtsamt!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.01.2007
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Kein Arbeitsvertrag?Dann bist Du ja offiziell arbeitslos?!
Oder ist das ein Praktikum?
Ohne Vertrag kann man Dich meines Wissens nach jederzeit vor die Tür setzen,trotz SS...
Mitglied inaktiv - 03.01.2007, 12:42
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Guten tag frau Bader!
Danke schön das sie mir geantwortet haben.
ich arbeitet in einem Hotel im zimmerservice.da stehe ich viel .Bekomme ich auch einen Beschäftigungsverbot.Dort ist auch akordarbeit.Würde ich auch beschäftigungsverbot bekommen?Wie lange bekomme ich geld bei einem Beschäftigungsverbot.?Von wem bekomme ich das geld?Wielange.Wieviel bekomme ich Mutterschaftsgeld?
Mitglied inaktiv - 03.01.2007, 16:16