Hallo Frau Bader, wenn ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, was darf ich dann in meiner Freizeit noch tun? Ich möchte z.B. vor der Entbindung noch standesamtlich heiraten. Kann mir mein Arbeitgeber daraus Probleme machen? Besten Dank für Ihre Hilfe. MfG
Mitglied inaktiv - 30.04.2006, 14:26