Hallo Frau Bader! Ich hoffe, Sie können mir vielleicht weiterhelfen. Ich bin jetzt in der 27. SSW und bin habe seit April ein Beschäftigungsverbot von meinem Arzt bescheinigt. Nach über zwei Monaten meldete sich mein AG mit der Mitteilung, dass es ja nur auf meine Tätigkeit beschränkt wäre und ich ja Büroarbeiten machen könnte. Das unglückliche daran war, dass mein Arzt zwar ein generelles BV meinte, es aber nicht so genau beschreiben hatte. Daraufhin hat er mich erstmal krank geschrieben, bis die Sache geklärt war und er ein neu definiertes BV ausgeschrieben hat, das sich auf jegliche Tätigkeiten bezieht. Vor nunmehr einer Woche wiederum meldete sich mein AG wieder und meinte, das wäre kein BV sondern eine Arbeitsunfähigkeit. Sein "Problem" ist ganz klar, dass er nicht das komplette Gehalt zahlen will und versucht jetzt mit allen Mitteln, das irgendwie durchzusetzen, obwohl auch die Krankenkasse ihn daraufhingewiesen hat, dass das BV -in seiner neuen Form- gesetzlich so vollkommen korrekt ist. Ehrlich gesagt weiß ich langsam nicht mehr, was ich noch alles machen soll, um ihm das begreiflich zu machen. Mittlerweile hat er schon wieder angerufen und mich gebeten, ihn doch nochmal über die genauen Verhältnisse von einem BV und einer AU aufzuklären, da er es immer noch nicht verstehen würde, warum ich nicht bis zur Entbindung krankgeschrieben würde. Tut mir leid, wenn das Ganze jetzt doch sehr ausschweifend war, hoffe aber trotzdem vielleicht einen kleinen Tipp erhaschen zu können...schon jetzt tausend Dank
Mitglied inaktiv - 09.08.2004, 20:30