Hallo an alle, habe eine recht spezielle Frage.
Ich habe am 27.07. von meinem Arbeitgeber ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen. Ich bin Altenpflegerin und arbeite in der ambulanten Altenpflege. Das BV wurde von meinem AG jedoch nicht freiwillig ausgestellt, sondern auf Drängen der Unfallkasse, bzw. der Arbeitsschutzbehörde, da ich mit dem PKW unterwegs bin, ich alleine arbeite und ich nicht die Möglichkeit habe mich jederzeit auszuruhen, bzw. hinzulegen.
Heute hat meine Chefin mir mitgeteilt, dass sie nächste Woche einen erneuten Gesprächstermin bei der Arbeitsschutzbehörde hat zusammen mit einer Mitarbeiterin vom bpa (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste), die natürlich die Interessen meiner Chefin vertritt, um das BV wieder aufheben zu können und mich wieder aus dem BV zurück zu holen.
Nun meine Frage: Ist es rechtlich zulässig, das BV wieder aufzuheben?
Ein anderes Tätigkeitsfeld, z.B. Büroarbeit hätte sie mir ja auch ab 27.07. schon anbieten können! Aber mir wurde das BV ausgesprochen. Fühle mich so ein bisschen veräppelt.
Worauf muss ich mich jetzt einstellen?
von
Würmchen0202
am 13.08.2013, 13:07
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Beschäftigungsverbot wieder aufheben?
Hallo,
es kommt erst einmal darauf an, ob das BV befristet ist. Grds. darf der AG Sie im Büro einsetzen.
Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2013
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Beschäftigungsverbot wieder aufheben?
Der AG bekommt Deinen Lohn von der Krankenkasse doch wieder.
Weiß sie das denn nicht, dass sie da so eine Aktion macht.
Umlage 2 nennt sich das.
von
Sternenschnuppe
am 14.08.2013, 15:17
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Beschäftigungsverbot wieder aufheben?
Hast du einen Gefährdungsbogen mit unterschrieben??? Wenn ja, hast du diesen vorliegen? Normal muss der ausgefüllt werden und dann an die Gewerbeaufsicht gehen- auch die können ein Verbot fordern. Schau mal ob da vielleicht auch "mit Absicht" was falsches angegeben wurde- so einfach ist das nämlich nicht ein ausgesprochenes BV welches ohne Befristung war, wieder aufzuheben!An deiner Stelle würde ich vorab auch mal in dieser Arbeitsschutzbehörde anrufen um vorzufühlen.
von
denkerstirn
am 14.08.2013, 20:48
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Beschäftigungsverbot wieder aufheben?
Ich weiß, dass meine PDL so einen ausgefüllt hat, aber ich habe nichts unterschrieben! Die Unfallkasse will wie gesagt nicht, dass ich arbeite, aber wenn meine Chefin nun anwaltlich dagegen vorgeht? Hänge einfach so in der Luft und weiß einfach nicht, worauf ich mich einstellen soll!
von
Würmchen0202
am 15.08.2013, 10:43
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Beschäftigungsverbot wieder aufheben?
Um das Gehalt geht es meiner Chefin nicht! Es geht um die zuverlässige, eingearbeitete Arbeitskraft! Bin schon mehrere Jahre im Unternehmen. Arbeite auch zusätzlich im Bereitschaftsdienst. Mich so schnell zu ersetzen - darum geht es ihr!
von
Würmchen0202
am 15.08.2013, 10:45
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot wieder aufheben?
Streng genommen, könnte sie dir deine Tätigkeiten anpassen evtl Büroarbeit.....so fern das Verbot befristet war. Wenn nicht, kann sie das denke ich nicht wieder so einfach aufheben. Du darfst ja keine Bereitschaftsdienste machen, kein Nachtdienst, nach 20Uhr fällt in der Regel auch weg.....keine Spritzen, nicht schwer heben, nicht ständig hocken und bücken......ist schwierig in der Pflege. Rufe das Gewerbeaufsichtsamt an und frage nach desweiteren versuche doch zu dem Termin auch dort vor Ort zu sein, dann weißt du was sie da drehen wollen und kannst gegebenenfalls direkt eingreifen.
von
denkerstirn
am 15.08.2013, 15:31