Hallo meine Frage ist folgende, meine Elternzeit endete nach drei Jahren am 26.07 meinen ersten Arbeitstag hatte ich am 29.07. nun bin ich wieder Schwanger in der 6 Woche, mein Arzt hat mir ein Arbeitsverbot (steht auf dem Zettel) bis einschließlich zum 6.09. (4 Wochen) erteilt! Es wird wahrscheinlich wenn alles gut verläuft dann in ein Beschäftigungsverbot überlaufen. Nun meine Frage, bekomme ich in der Zeit irgendwelche Gelder? Und wie wird mein Elterngeld berechnet? Mache mir große Gedanken....
von Evalie am 11.08.2013, 22:00