Beschäftigungsverbot wg Mobbing möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot wg Mobbing möglich?

Hallo. also zu allererst; mein Kinderwunsch besteht schon seit vielen Jahren und seit 3 Jahren wird er immer extremer. Mein Mann hat nun zugestimmt, dass wir uns jetzt aktiv in die Kinderplanung begeben und haben letzten Sonntag die Pille abgesetzt. Wir freuen uns schon rießig endlich ein Baby zu bekommen. Nun mein Problem: Ich arbeite seit 2005 in einer kleinen Firma (chem. Industrie) im Büro und habe dort auch meine Ausbildung gemacht. Je länger ich hier bin um so größer werden meine Probleme. Wir sind 3 Damen im Büro und eine davon mobbt mich ständig, leider steigt die 2. auch noch ein und ist aber meine Vorgesetzte. Zeitweise geht es mir so sehr an die Nerven, dass ich gar nicht mehr auf die ARbeit will weil ich Angst habe und nur noch weine. Hatte auch schon Gespräche mit meinem Chef, leider ändert sich nicht maßgeblich. Ich werde immer noch gemobbt. Bekomme keine Arbeit. die die ich habe wird mir weg genommen, hinter meinem Rücken werde ich schlecht gemacht und es werden Fehler gesucht. Ich stehe unter einem enormen psychischen Druck. Mein Chef unternimmt allerdings nicht wirklich etwas, da die Auslöserdame nur noch bis April 2015 hier ist und dann in Rente geht. Egal nun mein Bedenken Wenn ich Schwanger bin und dieser psychische Druck nicht aufhört, dass es dann dem ungeborenen Baby schaden könnte. Denn schließlich bin ich jetzt schon teilweise ein psychisches Wrack. Nun habe ich mal gelesen, dass man in solchen besonderen Fällen auch ein Beschäftigungsverbot geben kann. Stimmt das? Danke für die HIlfe. PS: nein, das Baby soll nicht meine Probleme auf der Arbeit lösen. Der Wunsch besteht schon länger als ich hier überhaupt arbeite.

von stern84461 am 20.06.2012, 13:06



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wg Mobbing möglich?

Hallo, natürlich kann Ihr Frauenarzt bei Mobbing ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2012



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