Beschäftigungsverbot wegen nichtvorhandenen Rötelschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot wegen nichtvorhandenen Rötelschutz

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in der 12.SSW und bin seit der 11.SSW bis zum Beginn der 16.SSW krank geschrieben, da bei mir jetzt festgestellt wurde, daß ich keinen Rötelschutz besitze (wurde aber in der Kindheit und als Jugendliche geimpft). Ich arbeite als Physiotherapeutin im ambulanten und stationären Bereich einer Klinik und habe große Angst mich dort irgendwie anzustecken. Meine Fragen: Ist es legitim auf Grund des nichtvorhandenen Schutzes ein Beschäftigungsverbot zu bekommen? Macht es einen Unterschied ob man stationär oder ambulant eingesetzt wird? Meine Gynäkologin sieht das überhaupt nicht kritisch da "es ja kaum noch Röteln gibt" und sich somit weigert ein Verbot auszusprechen. Meine Hausärztin ist der Meinung dies wäre die Sache der Gynäkologin. . Falls ich in Ihren Augen Recht habe, welche Schritte kann ich noch gehen um ein Verbot zu bekommen? Für Ihre Meinung bin ich sehr dankbar. Mit freundlichen Gruß Susann

von SuseW am 16.10.2013, 19:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen nichtvorhandenen Rötelschutz

Hallo, das ist eine medizinische Frage, bitte mal bei Dr. Bluni im Forum nachfragen! Ansonsten können Sie auch beim Gewerbeaufsichtsamt nachfragen, die helfen auch richtig weiter. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2013



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen nichtvorhandenen Rötelschutz

Wenn eine solche Gefahr bei Euch besteht und Du nicht immunisiert bist (was ich bei einer vorhandenen Impfung eigenartig finde), dann muss Dein AG ein BV aussprechen oder Dich anderweitig (z.B. im Büro) einsetzen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 17.10.2013, 08:59



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wegen nichtvorhandenen Rötelschutz

in diesem falle hat die gynäkologin trotzdem nicht das recht ein BV auszusprechen. das betrifft dann den arbeitgeber da der frauenarzt nur im falle eines medizinischen grundes (wohl von mutter oder kind gefährdet) ein BV aussprechen darf. mir ging es ähnlich, ich habe mich dann an die bezirksregierung gewand (da wir keinen firmenarzt oder sonstiges haben). habe da infos eingeholt was in meinem fall nun sinnvoll wäre. die haben da speziell ansprechpartner zum thema schwangerschaft. ruf doch dort einfach mal an. dein AG muss bei ihnen sowieso die schwangerschaft melden und dann wird geprüft ob ein BV sinnvoll wäre oder nicht (war bei mir so). ich hoffe ich konnte helfen,lg

von Elena1989 am 17.10.2013, 13:47



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