Frage:
Beschäftigungsverbot wegen neuer Schwangerschaft vor Ablauf der Eltern-Teilzeit
Guten Tag Frau Bader,
Meine Frau wäre noch bis zum 13.08. (also nur noch 7 Tage!) in Eltern-Teilzeit. Sie bekommt daher bis zu diesem Datum noch einen Betrag Elterngeld (ca. 200€) und 80% Lohn von ihrem Arbeitgeber. Ab dem 14.08.2018 würde sie wieder voll arbeiten.
Allerdings wir haben jetzt erfahren, dass meine Frau mit unserem zweiten Baby schwanger ist. Und da es bei der ersten Schwangerschaft verschiedene Probleme gab, hat ihre Frauenärztin heute direkt ein individuelles Beschäftigungsverbot bis zum Eintritt der Mutterschutzzeit verhängt.
In § 22 MuSchG steht, dass im Falle einer Eltern-Teilzeit zur Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts nur das Arbeitsentgelt aus dieser Teilzeit heranzuziehen ist.
Da ja aber mit Ablauf des 13.08.2018 der Betrag, den wir zusätzlich vom Jugendamt als Elterngeld bekommen, wegfällt, entstünde uns ja dadurch ein massiver finanzieller Nachteil. Zwischen vollem Lohn und den 80% der Teilzeit sind es bei meiner Frau laut TVÖD-Rechner 451€ (netto) unterschied - MONATLICH! Und selbst wenn man lediglich die Summe, die uns als Elterngeldzahlung wegfällt nimmt, wären es trotzdem noch ca. 200 € monatlich!
Laut meinem Wissen darf es doch aber nicht sein, dass einem durch ein Beschäftigungsverbot ein finanzieller Nachteil entsteht, oder sehe ich das falsch?
Wir haben jetzt die Sorge, dass wir, nur wegen 7 Tagen in der meine Frau noch in Teilzeitbeschäftigung ist, mehrere Tausend Euro Einbußen haben würden.
Können Sie uns bitte aufklären, wie die genaue Rechtslage in diesem Fall ist?
Mit freundlichen Grüßen
Mitglied inaktiv - 07.08.2018, 11:46
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot wegen neuer Schwangerschaft vor Ablauf der Eltern-Teilzeit
Hallo,
mal abgesehen von der Frage, ob hier ein individuelles Beschäftigungsverbot indiziert ist, wird Ihre Frau das bekommen, was Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würde.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2018
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot wegen neuer Schwangerschaft vor Ablauf der Eltern-Teilzeit
sie erhält mit bv das, was sie ohne erhalten würde. daher bekommt sie ab 14.8 vollen lohn ersetzt. ob das BV nun rechtens ist oder nicht, oder ob zuerst eine krankmeldung das richtige wäre, kann ich nicht beurteilen. jede schwangerschaft ist anders und nur weil es bei der letzten schwangerschaft probleme (medizinisch?) gab, heißt das nicht, dass sie diese probleme jetzt wieder haben wird. wenn sie aktuell keine probleme hat, dürfte es keinesfalls ein bv geben.
von
mellomania
am 07.08.2018, 12:18
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot wegen neuer Schwangerschaft vor Ablauf der Eltern-Teilzeit
sie erhält bis ende tz in ez das was sie jetzt gerade bekommt und danach dann das, was vertraglich vereinbart war. die elternzeit aber läuft weiter. bis zum regulären ende
von
mellomania
am 07.08.2018, 12:20
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot wegen neuer Schwangerschaft vor Ablauf der Eltern-Teilzeit
Schau mal in Paragraf 21 Absatz 3 und 4 Mutterschutzgesetz. Das ist zwar alles ziemlich umständlich formuliert, bedeutet aber im Ergebnis, dass deine Frau im Beschäftigungsverbot den gleichen Lohn bekommt, den sie sonst bekommen hätte, also nach Ende der Elternteilzeit auch wieder den regulären Vollzeitlohn.
von
Rotkehlchen
am 07.08.2018, 12:21
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Beschäftigungsverbot wegen neuer Schwangerschaft vor Ablauf der Eltern-Teilzeit
Welche Probleme hatte Deine Frau in der ersten Schwangerschaft, dass mit Folgeproblemen gerechnet wird? Verkürzten Muttermund?
von
Wunschbaby2018
am 07.08.2018, 12:55
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot wegen neuer Schwangerschaft vor Ablauf der Eltern-Teilzeit
sie ist frisch schanger!! da kann es wegen verk. mm doch kein bv geben! erst wenn er da wäre. aber so? das hört sich, eher nach was anderem an
von
mellomania
am 07.08.2018, 13:40
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot wegen neuer Schwangerschaft vor Ablauf der Eltern-Teilzeit
Das Thema ist nicht wieso sie ein BV hat... Sie hat eins.
Wenn ihr dem TE helfen möchtet, dann bleibt doch einfach bei seiner Frage. Diese BV Hetzjagd hier ist dermaßen unproduktiv....
von
Meyla
am 07.08.2018, 18:20
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot wegen neuer Schwangerschaft vor Ablauf der Eltern-Teilzeit
Dankeschön, für die vielen Antworten. Hat mir sehr geholfen.
Und zum Thema BV - es ist begründet - glaubt mir einfach...aber wieso, will ich hier nicht breit treten. Zumal das nicht das Thema der Frage war.
Mitglied inaktiv - 08.08.2018, 08:01