Hallo. Ich bin gerade in der 17. Woche schwanger. Ich arbeite im Büro einer KFZ Werkstatt mit Kundenkontakt (ca. 20 Kunden pro Tag) Meine FÄ hat mich nun auf das Mutterschutzgesetz aufmerksam gemacht, das in Bayern besagt, dass Schwangere die im Publikumsverkehr beschäftigt sind eine Freistellung vom Arbeitgeber erhalten sollten. Meine Frage ist nun, ob die Übergabe der Schlüssel Rechnungen Geldscheine etc. Mit ca 20 Kunden pro Tag schon als Publikumsverkehr zählt und somit das Beschäftigungsverbot in meinem Fall greifen sollte? Das komplette Unterbinden von Kundenkontakt ist aufgrund der Größe des Betriebs nicht möglich. Mein Arbeitgeber ist sich selbst unsicher wie er sich nun verhalten soll und ich möchte eine Strafe wegen Unwissenheit vermeiden. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Lg
von Tizemi am 29.05.2020, 16:23