Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich bin zurzeit in Elternzeit und arbeite auf Teilzeit nun bin ich erneut schwanger und bekomme wahrscheinlich ein individuelles Beschäftigungsverbot. Bekomme ich währenddessen weiter Lohn? Oder bekomme ich keinen Lohn weil ich ja noch in der Elternzeit bin. Vielen Dank und freundliche Grüße Denise

von ninimialio am 29.03.2020, 01:25



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit

Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.03.2020



Antwort auf: Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit

Doch du bekommst Lohn,wie dein Teilzeit Vertrag lautet.

Mitglied inaktiv - 29.03.2020, 09:17



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