Hallo und ein gesundes Neues Jahr,
ich habe mal eine Frage.. ich bin Krankenschwester auf einer Unfallchirg. und Neurologie .. habe 2012 bereits eine Eileiterschwangerschaft mit Durchbruch des Eileiters und Not- OP gehabt... allg. habe ich Endometriose , eine Autoimmunerkrankung der Schilddrüse und hatte bereits eine Konisation..
Jetzt bin ich nach langem warten Schwanger und freue mich sehr.. die Schwangerschaft steht ganz am Anfang aber meine Frauenartzin meint sie kann mich nicht ins Beschäftigungsverbot schreiben da schon viele Frauenarzte zu hohen strafen deswegen verurteilt worden sind...mit der Feststellung des Herzschlages kann man doch ein Beschäftigungsverbot ausstellen oder ???
Danke für die Antwort
In meinem Betrieb hat bisher keiner ein Beschäftigungsverbot von der Firma aus erhalten.
von
Mandy Lein
am 03.01.2014, 13:15
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor 12 SSW
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung krankheitsbedingt war).
Beides geht ab Feststellung SchwS.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.01.2014
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor 12 SSW
Wenn in Deinem Job ein BV üblich ist, wird das die FA machen.
Ich bekam erst eine Krankmeldung und ab Herzschlag das BV.
von
Sternenschnuppe
am 03.01.2014, 13:47
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor 12 SSW
Falsch!
Wenn das in deinem JOB üblich ist, dann wird das der AG machen müssen, nicht der FA!
Der FA darf ein BV nur dann aussprechen, wenn Gesundheit von Mutter und/oder Kind gefährdet ist.
Das viele FA Strafen zahlen müssen - wenn das denn dann stimmt, liegt eher daran, das sehr oft ein BV mißbraucht wird. Udn vieel FA in der vergangenheit damit sehr locker umgegangen sind. da hat Frau mal ein paar Mal gejammert, notfalls was von Stress oder sonstwas auf dem Job gejammert, und zack hatte sie bezahlten "Urlaub". bedak Dich also bei solchen Frauen.
BV sind absolut notwendig - wenn sie wirklich so gehandhabt werden wie der Gesetzgeber sie gedacht haben. Dann wenn eben entweder die Beschäftigung der Frau mit dem Mutterschaftsgesetzt nicht vereinbar ist und er AG keine Ersatzbeschäftigung bieten kann. Oder eben bei gesundheitlichen/medizienischer Notwendigkeit. Und genau dann sollten Frauen ein BV auch auf jeden Fall bekommen, notfalls mit Hilfe des Ordnungsamtes (wenn der AG sich quer stellt). Oder einem anderen FA.
Mitglied inaktiv - 03.01.2014, 16:50
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor 12 SSW
In meinem Betrieb haben viele ein Bv vom Frauenarzt bekommen...mein chef beforzugt es sogar das sie dann mehr machen können. ..zur zeit bin ich krank wegen schmierblutungen..... ich verstehe es nicht meine Frauenarzt kann mich doch nicht immer krank schreiben... ich liebe neinen Job echt undbin immer bereit jemanden zu helfen..aber jetzt muss ich an mich denken...wir haben häufig ansteckende erkrankungen bei uns wie meningitis und herpes ich weiß das ich keine anti Körper habe ...
von
Mandy Lein
am 04.01.2014, 10:25
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor 12 SSW
Kkar kann sie dich standig krankschreiben wenn es keinen Grund für ein Bv gibt. War bei mir auch so. Ich hatte ständig Kontraktionen usw. Ich wurde bis zum Mutterschutz krankgeschrieben. Klar hat man dann verlust, weil man ins Krankengeld fällt, aber ein Bv kann nicht einfach so ausgestellt werden. Ich arbeite bei einem Kinderarzt und da interessiert es keinen ob man Antikörper hat oder nicht! Das läuft nicht wie bei Erzieherinnen oder Lehrerinnen, wenn da was fehlt bekommen sie direkt ein BV.
von
CKEL0410
am 04.01.2014, 12:10
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor 12 SSW
Wenn doch der Job die ansteckenden Krankheiten "bietet", dann ist der Job das Problem und nicht die Schwangerschaft.
In dem Fall kann das BV nur vom AG kommen.
Wenn du weiter Schmierblutungen hast, wirst du weiter krank geschrieben.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.01.2014, 12:37