Hallo!
Hätte nochmal eine Frage.
Ich arbeite als Arzthelferin in einer Allgemeinarztpraxis.
Im Moment bin ich krank geschrieben von meinem Frauenarzt auf Grund Ischialgie/Rückenschmerzen.
Mein Hausarzt ist zugleich auch mein Arbeitgeber.
Er hat mir heute angeboten, das er mir als mein Hausarzt ein Beschäftigungsverbot attestiert. Zuerst soll ich meinen Resturlaub aufbrauchen und dannach würde er mir das Verbot erteilen/ausstellen!
Frage 1: geht das eigentlich ? Als Hausarzt bzw. auch weil er mein AG ist?
Frage 2: habe ich deshalb irgendwelche Nachteile?
Was muss ich beachten
Vorab vielen lieben Danke
von
stinkepubs
am 13.03.2013, 16:01
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vom Hausarzt der zugleich Arbeitgeber ist ?
Hallo,
grundsätzlich ist das kein Problem. Ich verstehe nur nicht, warum Sie vor dem BV Urlaub nehmen sollen. Beschäftigungsverbot oder nicht. Er bekommt das ja wieder.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.03.2013
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vom Hausarzt der zugleich Arbeitgeber ist ?
Hm, bis auf die Geschichte mit dem Resturlaub vorher sehe ich keine Nachteile.
Er bekommt das Geld im BV eh von der Kasse wieder, daher sehe ich den Sinn mit dem Urlaub nicht, das ist verschenktes Geld , welches Du verschenkst.
von
Sternenschnuppe
am 13.03.2013, 16:09
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vom Hausarzt der zugleich Arbeitgeber ist ?
Hallo, danke für die Antworten..
Den Resturlaub bezahlt er mir nicht aus. Er meint ich soll ihn nehmen.
Da ich , wenn ich von der Elternzeit wieder zurückkommen sollte, bekomme ich eh wieder neuen Urlaub.
VG
von
stinkepubs
am 15.03.2013, 14:26