Hallo Frau Bader.
Mein Arbeitgeber hat mir ein Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz ausgesprochen, dieses habe ich auch schriftlich.
Nun rief mein Arbeitgeber an, und meinte er wolle nochmal mit mir Reden, es hätte sich bezüglich des Beschäftigungsverbot, etwas geändert.
Da sie mit der Sprache nicht rausrücken, qas genau los ist, gehe ich davon aus, das sie dieses zurück ziehen wollen. Meine Frage ist nun, kann er dieses??
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
von
Nicki-1994
am 21.07.2017, 16:59
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber zurück ziehen kann er das ?
Hallo,
Nein, aber er kann Sie umsetzten, dann müssen Sie arbeiten
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.07.2017
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber zurück ziehen kann er das ?
Wenn er jetzt ungefährliche Aufgaben für Dich hat, dann selbstverständlich ja.
Mitglied inaktiv - 21.07.2017, 17:17
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber zurück ziehen kann er das ?
Selbstverständlich kann er das Beschäftigungsverbot jederzeit zurückziehen, wenn er eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit hat oder sich in der Gefährdungsbeurteilung geirrt haben sollte. Er muss dich sogar zurückholen, wenn sich eine Umsetzmöglichkeit auftut. Und du musst bereit sein, eine Ersatztätigkeit auszuführen.
Mitglied inaktiv - 21.07.2017, 17:17
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber zurück ziehen kann er das ?
Ist doch prima: dann hat er die Arbeitsstelle schwangerenverträglich gestaltet oder eine andere für dich passende gefunden.
von
Andrea6
am 21.07.2017, 17:22
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber zurück ziehen kann er das ?
klar kann er. er muss auch wenn er nun eine möglichkeit hat, dich so einzusetzen, dass die gefährdung nicht mehr da ist. bv heißt für dich definitiv nicht, daheim sitzen, bezahlt werden, in urlaub fahren etc. sondern jederzeit verfügbar sein. ist doch super, dann kannst du weiter arbeiten, ohne gefahr!
von
mellomania
am 21.07.2017, 20:49