beschäftigungsverbot und überstunden

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: beschäftigungsverbot und überstunden

Hallo Frau Bader, ich bin noch nicht schwanger aber ich setze mich mit dem Thema schon lange auseinander, nächstes Jahr soll es soweit sein.ich arbeite in der intensivpflege und werde sicher bei Schwangerschaft ins BV geschickt. Ich arbeite jeden Monat 190 std ( mein soll) und komme meistens aber auf mehr Stunden wegen krankheitsausfall, Urlaub usw. Ich habe dadurch knapp 400 Überstunden in den letzten 1,5 Jahren angesammelt. Jetzt meine Frage. Sollte ich in den kommenden Monaten zum bsp nur 150 Stunden arbeiten und lasse mir im Monat 40 Stunden auszahlen bekomme ich dann im beschäftigungsverbot die 190 Stunden angerechnet oder nur die 150 std. Sollte ich weiterhin 190 std arbeiten weil ich keine Möglichkeit zum Abbau finde und lasse mir regelmässig monatlich überstunden auszahlen ( zum bsp 20-30 pro Monat), wird mir das voll mit angerechnet. Ich danke ihnen für eine antwort

von paula1415 am 20.10.2015, 17:18



Antwort auf: beschäftigungsverbot und überstunden

Hallo, Sie haben Anspruch auf den vollen Lohn. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2015



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