Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

Hallo, meine Firma ist seit 2 Wochen in kurzarbeit und ich seit paar Tagen in Beschäftigungsverbot. Es sind noch 3 Monate bis zum Mutterschutz. Ich bekomme jetzt natürlich wie meine Arbeitskollegen nur 67% vom Gehalt. Meine Frage ist jetzt, wenn in den nächsten 3 Monaten mein Chef wieder rauskommt aus der kurzarbeit, also wieder normal arbeitet, bekomme ich dann auch wieder mehr Geld oder bleibt das dann bei mir mit 67%? Und die zweite Frage. Das Mutterschutzgeld wird ja von den 3 Monaten davor berechnet, dass sind jetzt genau die 3 Monate, die ich jetzt im beschäftigungsverbot bin. Dass heißt, ich bekomme dann auch weniger mutterschutzgeld oder werden zum berechnen andere Monate genommen? Danke und LG OlidieMaus

von OlidieMaus am 07.04.2020, 09:55



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und kurzarbeit

Hallo, im BV bekommen Sie das, was alle bekommen (das ist hier umstritten, Nachweis für das Gegenteil fehlen bisher, ich lasse mich aber gerne belehren). Im Mutterschutz das MG berechnet aus dem normalen Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2020



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