Beschäftigungsverbot und befristeter Arbeitvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot und befristeter Arbeitvertrag

Guten Tag Frau Bader, ich bin schwanger und ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag und gleichzeitig ein Beschäftigungsverbot, da ich mit Flüchtlingen arbeite. Bevor ich dem Arbeitgeber die Schwangerschaft angekündigt habe, hat er in einer Sitzung angekündigt, dass alle Verträge verlängert werden. Vermutlich wird er mir den Vertrag nicht verlänger und es ist schon ein Monat vergangen ,seitdem ich den Beschäftigungsverbot ausgehändigt habe und obwohl die Aufsichtsbehörden die Gefährdungsbeurteilung bezüglich des Investitionsrisikos vom Arbeitgeber verlangt haben, würde diese nicht gemacht. Was könnte ich unter diesen Umständen machen , damit der AG mir diese Gefährdungsbeurteilung ausstellt und dass er mir nicht diskriminiert und den Vertrag nicht verlängert. Mit freundlicher Grüßen, midaci

von midaci am 07.08.2017, 08:58



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und befristeter Arbeitvertrag

Hallo, wenn sie Zeugen dafür haben, dass er auch bezüglich ihres Vertrages eine Verlängerung angekündigt hat und dieses jetzt wegen der Schwangerschaft nicht verlängert, können Sie dagegen vorgehen. Möglicherweise kann Ihnen bereits das Gewerbeaufsichtsamt helfen, ansonsten muss ein Anwalt dran. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.08.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und befristeter Arbeitvertrag

Wenn er in der Sitzung, also vor Zeugen, angekündigt hat, dass ALLE Verträge SICHER verlängert werden: siehe Fr. Bader Wenn er nur die Vermutung ausgesprochen hat und/oder Sie (doch) nicht die Einzige sind, die nicht verlängert werden sehe ich praktisch und realistisch betrachtet leider eher Schwarz ...

von Kristiiin am 08.08.2017, 13:32



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