Beschäftigungsverbot und Weiterbildung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot und Weiterbildung

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im September eine Fachweiterbildung begonnen, welche verifiziert ist und ich auch von Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) beurlaubt werde! Die Seminare finden einmal im Monat, an einen Freitag und einem Samstag statt- die Kosten muss ich selber tragen! Im Sommer werde ich fertig sein! Nun bin ich im 3. Monat schwanger und habe ein Hämatom an der Plazenta welches mich bis zur vollendeten 12 Woche ans Bett fesselt. Meine Ärztin möchte gern ein Beschäftigungsverbot aussprechen, was ist dann mit meiner Weiterbildung? Darf ich diese dann noch besuchen? Ich freu mich auf eine Antwort, herzliche Grüße Leene84

von leene84 am 08.01.2012, 10:59



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Weiterbildung

Hallo, da es nicht am Betrieb, sondern an der SchwS liegt, müsste hier kein BV, sondern eine Krankschreibung ausgesprochen werden. Ob es gesundheitlich zu vertreten ist, die Fortbildung zu machen, kann ich als med. Laie nicht beurteilen. Aber wenn Sie doch ans Bett gefesselt sind,verstehe ich die Frage nicht so ganz. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2012



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