Hallo Frau Bader, ich habe zur Zeit ein Beschäftigungsverbot, zunächst befristet bis Ende Oktober. Vor längerer Zeit (vor der Schwangerschaft) hatte ich für die kommende Woche Urlaub eingereicht. Mein Frage ist nun: steht mir dieser Urlaub (6 Tage) jetzt noch zu oder verfällt er nun, da er einmal eingereicht und genehmigt war? Darüber hinaus habe ich noch weitere 4 Tage Resturlaub. Was ist damit? Vielen Dank und viele Grüße
Mitglied inaktiv - 10.10.2010, 20:29