Liebe Frau Bader,
ich habe Anfang Juli von meiner FÄ ein Beschäftigungsverbot erhalten. Sie ist nun der Meinung, dieses eventuell nicht zu verlängern, damit ich meinen Resturlaub noch vor Beginn des Mutterschutzes (16.10.) in Anspruch nehmen kann. Da ich jedoch im Schuldienst beschäftigt bin und somit im Normalfall nur während der Ferien Urlaub nehmen darf, stellt sich mir die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, dass Beschäftigungsverbot auch weiterhin aufrecht zu erhalten. Oder muss der Arbeitgeber in einem solchen Fall den Urlaub auch außerhalb der Ferienzeit gewähren?
Vielen Dank
platschi
Mitglied inaktiv - 09.09.2004, 11:58
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Resturlaub
Hallo,
den Urlaub kann man aufheben.
Der Frauenarzt soll ein BV aussprechen, wenn es indiziert ist.
Aber wenn Sie Beamtin sind gilt sowieso Beamtenrecht (je nach Dienstherrn).
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.09.2004
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Resturlaub
Hi, du kannst doch den Resturlaub nach dem EU nehmen - der verfällt ja nicht, sondern wird dann in jenem Jahr genommen, wenn du aus dem EU kommst. Ich würde den nicht noch vor dem Mutterschutz nehmen, wenn du sowieso das BV hast, damit hättest du ja nur den Verlust der Urlaubstage.
Ich kann gar nicht nachvollziehen, wieso die Ärztin das so machen will.
Ich habe sogar noch Resturlaub aus dem BV von 98, jetzt bin ich wieder im BV und den Urlaub nehme ich dann 07, wenn ich wieder arbeiten müsste.
Mitglied inaktiv - 09.09.2004, 13:11