Guten Tag Frau Bader! Ich wende mich heute mal mit folgendem Problem an Sie Seit Oktober letzten Jahres habe ich einen befr. AV bis zum 4.10.02 bekom-men. Im Februar 02 teilte ich meinem AG die Schwangerschaft mit und bekam daraufhin ein Beschäftigungsverbot. Im September bin ich in den Mutterschutz gegangen und habe meinen AG aufgefordert meinen Resturlaub auszuzahlen. Ich werde auch im Anschluß an die 2Jahre EU nicht wieder bei ihm anfangen zu arbeiten. Er meinte ich solle im beweisen wo dieses Gesetz steht, dann bekomme ich mein Geld. Wer von uns beiden hat nun Recht?
Mitglied inaktiv - 11.11.2002, 14:29