Sehr geehrte Frau Bader,
wenn ich als MFA (Arzthelferin) angestellt bin, aber ein individuelles BV von Gyn bekommen habe, steht mir dann auch wenn sich der Gehaltstarifvertrag für MFA ab 1.4.16 erhöht hat das neue Gehalt zu?
Ich habe seit Feb. 16 ein individuelles BV (voraussichtlicher ET = 14.7.16) und mein Mutterschutz beginnt am 1.6.16.
Habe nämlich seit April nur mein altes Gehalt bekommen. Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
von
funny87bayern
am 27.05.2016, 15:02
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Gehaltserhöhung laut Tarifvertrag, Anspruch?
Hallo,
ja.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.05.2016
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Gehaltserhöhung laut Tarifvertrag, Anspruch?
Ja. Schauen Sie doch einfach mal in den Paragraphen 11 (2) des Mutterschutzgesetzes.
von
Behnke
am 27.05.2016, 20:10
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Gehaltserhöhung laut Tarifvertrag, Anspruch?
Danke Ihnen Behnke,
wie soll ich dann das jetzt meinem AG erklären? Ich kann und will mit dem nicht mehr reden, da er mich ja aus der Praxis rausgemobbt hat. Am besten dann schriflich oder wie soll ich vorgehen?
von
funny87bayern
am 27.05.2016, 21:31
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Gehaltserhöhung laut Tarifvertrag, Anspruch?
Die Gewerbeaufsicht oder das für den Mutterschutz zuständige Referat hilft in solchen Fällen weiter.
von
Behnke
am 27.05.2016, 21:44
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Gehaltserhöhung laut Tarifvertrag, Anspruch?
Vielen lieben Dank, Sie haben mir sehr geholfen!!! Danke!!
von
funny87bayern
am 27.05.2016, 21:55