Das mir während des BV das normale Gehalt zusteht, habe ich mittlerweile rausgefunden, aber nicht, wie es sich mit Weihnachts- und Urlaubsgeld verhält.
Kann ausserdem so ein BV sich auch nur auf die Anzahl der Stunden beziehen, daß ich z.B. nur eine bestimmte Anzahl von Stunden am Tag arbeiten darf? Oder besagt so ein BV automatisch, daß ich gar nicht mehr arbeiten darf?
Vielen Danke im Vorraus für ihre Antwort Frau Bader
Mitglied inaktiv - 22.06.2002, 18:36
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Gehalt
Liebe Devilyn,
Ihr Frauenarzt kann auch eine TeilBV aussprechen, dass hängt vom Einzelfall ab.
Egal wie weit es geht, Sie haben auf jeden FAll Anspruch auf volles Gehalt + alle Zusatzleistungen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.06.2002
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Gehalt
Du bekommst auch Weihnachts- und Urlaubsgeld. Alles ganz so, als wenn Du normal arbeiten würdest.
Es gibt auch ein BV für bestimmte Stunden. Ich hatte ein BV, das es mir verbot, mehr als 4 Stunden pro Tag zu arbeiten, wg. Überlastung und drohender Fehlgeburt. Dein Gehalt läuft normal weiter.
LG,
Elisabeth.
Mitglied inaktiv - 24.06.2002, 14:24
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Gehalt
Vielen vielen Dank für die Antwort... Jetzt bin ich ganz schön erleichtert, das hat mir wirklich sehr geholfen ;-)
Liebe grüße
Devilyn
Mitglied inaktiv - 25.06.2002, 21:44