Beschäftigungsverbot und Fehlgeburr

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot und Fehlgeburr

Liebe Frau Bader, ich habe eine ziemlich spezielle Frage und konnte bisher nirgends eine Antwort finden. Vll können Sie mir weiterhelfen. Aufgrund einer Schwangerschaft wurde mir von Betriebsarzt ein Beschäftigungsverbot ausgestellt (Arbeit im stationären Bereich der Jugendhilfe). Nun ist es leider so, dass ich vergangene Woche erfuhr, dass ich eine Missed Abortion in der 11 SSW hatte. Dies ist die zweite in Folge (die letzte war 11/19). Als die letzte Fehlgeburt passierte, habe ich eine Ausschabung vornehmen lassen und schicke bereits am Tag der Feststellung eine AU zu meinem Arbeitgeber. Im Nachhinein erfuhr ich, dass das BV bis zur Ausschabung gegolten hätte. Nun ist Frage, wie die Rechtslage ist, wenn ich einen natürlichen Abgang abwarte. Wann endet das BV in diesem Falle? Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antwort

von Dre! am 10.05.2020, 19:53



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Fehlgeburr

Hallo, das tut mir sehr Leid. Ab Feststellung des Versterbens des Embryos gelten Sie nicht mehr als schwanger und das BV endet. Sie müssen dann auch den Ag informieren. Selbstverständlich kann der Arzt Sie krankschreiben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2020



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Fehlgeburr

das bv endet mit der diagnose FG. nicht mit der Ausschabung. denn sobald FESTGESTELLT ist, dass du eine FG hast bist du nicht mehr schwanger und musst sofort wieder arbeiten. oder dich krankschreiben lassen bis zur ausschabung. auch jetzt bist du nicht mehr im bv, sondern lass dich krankschreiben. es tut mir leid dass du das auch durchmachen musst. bleibt start, nehmt euch zeit! auch wenn die rechtliche seite hart klingt, es ist leider so.

von mellomania am 10.05.2020, 20:54



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Fehlgeburr

Im Gegensatz zu "mellomania" bin ich der Auffassung, daß du bis zum Abgang der "Frucht" schwanger bist. Die Schwangerschaft ist nicht beendet, nur weil man den Zustand des Kindes kennt.

von Andrea6 am 11.05.2020, 08:44



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Fehlgeburr

mir wurde es leider so erklärt, habe das zweimal durch. wurde aber sofort krankgeschrieben bei der diagnose, sodass das bv ja eh ausgehebelt ist. und von der diagnose bis zur AS bzw. zur not-op beim zweiten mal dauert es ja keine sechs wochen. daher hast du keine nachteile, ob jetzt bv oder krankmeldung.

von mellomania am 11.05.2020, 08:50



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Fehlgeburr

Meine Hebamme meinte auch, ich bin so lange schwanger, bis das Kind geboren ist. Egal ob lebend oder tot.... Nur leider finde ich nirgends eine Rechtsgrundlage. Im Mutterschutzgesetz steht auch nichts dazu.... Weiß von Euch vll. Jemand Näheres?

von Dre! am 11.05.2020, 11:07



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Fehlgeburr

Also bei mir hieß es damals auch, mit Feststellung das die Schwangerschaft nicht mehr besteht fällt man nicht mehr unter Mutterschutz usw. Ausnahme nach der 12ten SSW. Da gibt es inzwischen einen Schutz auch darüber hinaus. Ich hatte allerdings kein BV sondern war ab dann krank geschrieben. Das BV dient ja dem Schutz von Mutter und Kind. Ohne intakte Schwangerschaft muss da aber nichts geschützt werden. Es würde also mehr Sinn machen das das BV dann endet als das es bis zum Abbruch andauert. Bei mir hat mein Arzt mich damals wie gesagt sofort krank geschrieben. Ich hatte aber am Tag drauf schon die Ausschabung. Bin dann aber vom Arzt noch weitere 2 Wochen krank geschrieben worden. Einfach weil sensibler Beruf und weil er der Meinung ist man sollte auch die Zeit haben zu trauern und das zu verarbeiten. Im zweifel würde ich bei der KK nachfragen oder wie gesagt mich direkt zur Sicherheit krank schreiben lassen. Den seien wir mal ehrlich, arbeitsfähig ist man da dann nicht wirklich.

von Felica am 11.05.2020, 11:34



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Fehlgeburr

es ist ja auch völlig irrelevant ob du im bv bist bis zum ende oder krankgeschrieben. es kann sich nur um ein paar tage handeln. nicht länger als 6 wochen. daher würde ich mich einfach krankschreiben lassen, dann ist das bv eh erleidigt und bezahlt wirst du weiterhin.

von mellomania am 11.05.2020, 17:14



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Fehlgeburr

Das BV endet, wenn die Schwangerschaft nicht mehr besteht, normalerweise stellt das ein Arzt fest. Wenn du gar nicht zum Arzt gehen solltest, musst du es deinem Arbeitgeber ebenfalls mitteilen, dass die Schwangerschaft nicht mehr besteht.

Mitglied inaktiv - 12.05.2020, 08:01



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot nach Fehlgeburt

Sehr geehrte Frau Bader, bei mir wurde leider in der 18. SSW festgestellt, dass es keine Herztöne mehr gibt. Es wird nun eine Geburt eingeleitet und anschließend noch eine Ausschabung gemacht. Ich bin verbeamtete Lehrerin in NRW und seit einigen Wochen haben ich ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot. Ich habe zwei Fragen. Endet d...


Stundenaufstockung im Beschäftigungsverbot

Hallo, ich habe eine Frage bzgl. einer Stundenaufstockung im Beschädtigungsverbot.    In meinem Hauptjob bin ich als Physiotherapeutin in einer Klinik (unbefristete Anstellung, ursprünglich Vollzeit mit 38,5 Std.) tätig. Meinen Hauptjob habe ich temporär schriftlich fixiert bis 30.9.24 auf 26 Wochenstunden reduziert. Zusätzlich habe ich ein...


Beschäftigungsverbot und Berechnung

Guten Abend Frau Bader, zu meiner Situation: Mitte September ist meine Tochter geboren worden. Ich bekam damals direkt ein Beschäftigungsverbot mit bekanntgabe meiner Schwangerschaft. (Jugendhilfe) Nun ist es so das ich seit Mitte Januar offiziell wieder arbeite (1 Monat Resturlaub aufgebraucht von Mitte Januar bis Mitte Februar), nun dur...


Studieren trotz Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin schwanger und fühle mich mit dem Gedanken auf einer Intensivstation als Pflegekraft mit infektiösen Patienten weiterhin zu arbeiten nicht wohl, mein Betriebsarzt sieht keinen Grund für ein betriebliches BV, da wir mit vielen Schutzmaßnahmen arbeiten. Ich überlege deshalb mir ein ärztliches BV ausstellen zu lass...


Resturlaub nach zweifachem Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader,  In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä...


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...


Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich bin seit ca 3 Wochen im Beschäftigungsverbot, welches vom AG ausgesprochen wurde auf meinen Wunsch hin. Da ich Physiotherapeutin Osteopathin und Heilpraktikerin bin, bin ich Infektionen und körperlichen Belastungen ausgesetzt und im Gefährdungsbogen stehen die Kriterien, die ein BV empfehlen. Jetzt meine Frage, ich abso...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. ich habe am 18.03.2024 einen neuen Job angefangen, nun wurde trotz Komplikationen eine Schwangerschaft festgestellt ohne weitere Problematik. Was mich sehr erfreut!  Nun war ich heute bei meiner Ärztin und sie sagte dass sie mich trotzdem gerne ins Beschäftigungsverbot schicken ...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...