Beschäftigungsverbot und Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Hallo, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit bis Ende November und bin wieder frisch schwanger. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Leider arbeite ich im Außendienst und da mein Gebiet 5 Bundesländer umfaßt will ich nicht in den AD zurückkehren (meine Tochter ist auch erst ein Jahr alt). Wie berechnet sich denn hier die Bezahlung im Falle eines Beschäftigungsverbots, sollte diese Schwangerschaft intakt sein und mein Arzt mir eines ausstellen (hatte schon 2 FG und bin 39 Jahre alt). Also wenn ich direkt ab Ende der Elternzeit ins Beschäftigungsverbot übergehe? Richtet sich das nach meinem Nettolohn im Arbeitsvertrag oder nach dem Elterngeld, was ich bekommen habe? Vielen Dank la-floe

Mitglied inaktiv - 18.10.2010, 22:50



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Hallo, nach dem Nettolohn Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.10.2010



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Elterngeld

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Mitglied inaktiv - 19.10.2010, 12:54



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