Hallo,
ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit bis Ende November und bin wieder frisch schwanger. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet.
Leider arbeite ich im Außendienst und da mein Gebiet 5 Bundesländer umfaßt will ich nicht in den AD zurückkehren (meine Tochter ist auch erst ein Jahr alt).
Wie berechnet sich denn hier die Bezahlung im Falle eines Beschäftigungsverbots, sollte diese Schwangerschaft intakt sein und mein Arzt mir eines ausstellen (hatte schon 2 FG und bin 39 Jahre alt).
Also wenn ich direkt ab Ende der Elternzeit ins Beschäftigungsverbot übergehe?
Richtet sich das nach meinem Nettolohn im Arbeitsvertrag oder nach dem Elterngeld, was ich bekommen habe?
Vielen Dank
la-floe
Mitglied inaktiv - 18.10.2010, 22:50
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Elterngeld
Hallo,
nach dem Nettolohn
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.10.2010
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Elterngeld
Hallo
Hatte ich auch, und das nach 3 Jahren Elternzeit.
Hätte am 09.12. wieder arbeiten müssen, BV wurde ausgestellt als der Herzschlag zu sehen war am 08.12.
Ich habe meinen alten Nettolohn von vor der ersten Schwangerschaft bekommen.
Im Endeffekt mehr, als wenn ich Teilzeit gearbeitet hätte !!!
´
Es sind dann die Monate bis zum Mutterschutz und da das ja nicht 12 sind, wird fürs Elterngeld dann wieder vor dem Elterngeld genommen.
Also kommst Du auf 12 Monate normales Gehalt fürs Elterngeld :-)
Davon dann 67% und der Geschwisterbonus kommt auch noch dazu bis die Große 3 ist.
Alles Gute !
Mitglied inaktiv - 19.10.2010, 12:54