Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin Krankenschwester, schwanger und derzeit im Beschäftigungsverbot. Ich arbeite bei einer Familie, die meine Stelle über das persönliche Budget finanziert und möglicherweise den "Betrieb" schließen muss. Woher bekomme ich dann Geld für meinen Lebensunterhalt, wenn die Weiterzahlung meines Gehaltes über die U2 Umlage nicht mehr möglich ist? Muss ich ALG I oder II beantragen? Oder Krankengeld? Vielen Dank! Mabu
von Mabu am 02.11.2015, 14:57