Hallo Frau Bader,
ich bin derzeit arbeitslos und erhalte noch bis April Leistungen zum ALG 1. Da ich schon knapp 40 bin und mehrere Fehlgeburten hatte wäre es möglich, dass mein Arzt mir eine BV ausstellen könnte evtl. Geht dass während eines ALG1 Bezugs? Ich habe leider keine aktuellen Informationen dazu gefunden. Eigentlich geht BV ja nur während eines Beschäftigungsverhältnisses oder tritt das AA an die Stelle des Arbeitgebers?
Liebe Grüße
von
Sunnytails
am 09.12.2016, 17:25
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit machbar?
Hallo,
Sie müssen damit rechnen, dann dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung zu stehen und kein Arbgeld 1 zu erhalten - im schlimmsten Fall rutschen Sie dann in H IV.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.12.2016
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Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit machbar?
Wenn du infolge des Beschäftigungsverbotes des Arztes für eine Beschäftigung gar nicht oder weniger als 15 h pro Woche zur Verfügung stehst, bekommst du kein ALG1. Dann ist das wie eine Arbeitsunfähigkeit.
Du hast eine Risikoschwangerschaft, aber die muss nicht zwangsläufig zu einem Beschäftigungsverbot führen. Entscheidend ist für die Fortzahlung von ALG, dass du dem Arbeitsmarkt mindestens 15 Std. pro Woche zur Verfügung stehst.
Mitglied inaktiv - 09.12.2016, 17:50
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Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit machbar?
@ Uriah Danke für deine Antwort. Unterm Strich heißt dass ich müsste in dem Fall dann Hartz 4 beantragen oder tritt an die Stelle an die Krankenkasse?
von
Sunnytails
am 09.12.2016, 23:42
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Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit machbar?
Ich würde schauen, ob sich das BV vermeiden oder nur auf bestimmte Tätigkeiten beziehen läßt.
Mitglied inaktiv - 10.12.2016, 09:07
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Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit machbar?
Ehrlich gesagt, ich würde Dir raten dir irgendeinen Job zu suchen. Und zwar schnellstens. Aus den verschiedenste Gründen.
1. Jeden Monat den Du ALG1 bekommst mindert Dein Elterngeld. Im schlechtesten Fall heißt das das du nicht mehr wie 300 € im Monat bekommst. In der Frühschwangerschaft noch möglich, spätestens mit sichtbaren Bauch aber ein Problem.
2. Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit, und damit keine beitragsfreie Rentenversicherung und Krankenversicherung. OK, solange wie Du EG bekommst ist evtl die Krankenversicherung kein Thema, danach aber spätestens.
3. Sollte der ALG1-Anspruch vor dem Mutterschutz auslaufen, wird die Krankenversicherung ein Problem. In der Regel fällt man dann entweder ins Hartz4 - wenn bedürftig genug, geht in die Familienversicherung falls der Ehemann Pflichtmitglied in der gesetzlichen KV ist oder muss sich selbst versichern.
Und um Deine eigentliche Frage zu beantworten, ja man kann auch bei Arbeitslosigkeit ein BV bekommen, aber die Krankenkassen und Arbeitsämter schicken sich dann regelmäßig den Buhmann zu. Will man sich den Stress wirklich antun? Und es würde dir absolut keinen Mehrwert einbringen. Ansonsten, Alter ist eh kein Indiz für ein BV, extrem viele Fehlgeburten könnten eines sein, faktisch dürfte aber auch da eher eine Krankschreibung angebracht sein. den Du bist ja trotz ohne Jobs nicht arbeitsfähig. Und sobald Du einem potentiellen AG sagst, ich bin schwanger wird der wohl kaum dir den Arbeitsvertrag über den Tisch reichen.
Mitglied inaktiv - 10.12.2016, 10:46
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Beschäftigungsverbot und Arbeitslosigkeit machbar?
Danke Dir für die ausführliche Antwort.
von
Sunnytails
am 10.12.2016, 11:13