Beschäftigungsverbot und 13. Gehalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot und 13. Gehalt

Hallo Frau Bader, ich hatte unten schonmal geschrieben und leider keine Antwort bekommen. Habe seit Mitte April ein Beschäftigungsverbot, was mein AG mir selbst ausgestellt hat. In seinem Schreiben heißt es "unter Erhalt Ihrer vollen Bezüge". Die letzten zwei Jahre (also seitdem ich dort beschäftigt bin) gab es mit der Juniabrechnung immer ein halbes 13. Urlaubsgeld. Dies war diesmal leider nicht dabei. In meinem Vertrag steht, dass es eine freiwillige Leistung ist. Alle anderen haben es bekommen. Steht es mir zu oder nicht? Vielen Dank!

Mitglied inaktiv - 29.06.2010, 07:32



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und 13. Gehalt

Hallo, beim BV ja, wenn es die anderen auch bekommen. Anders ist es in der EZ Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.06.2010



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