Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung?

Sehr geehrte Fr. Bader, Ich bin zu Beginn der 27. SSW krankgeschrieben worden aufgrund von Beschwerden in der SS. In der 29. SSW schrieb mich der Arzt nochmals für 3 Wochen krank. Ich komme jetzt in die 30 SSW, bin also fast 3 Wochen schon krankgeschrieben. Müsste noch 5 Wochen arbeiten. Es ist aber davon auszugehen, dass ich vor dem Mutterschutz meine Arbeit (20 Std./Woche) nicht mehr aufnhemen werde. Mein AG möchte nun, dass der Betriebsarzt ein Beschäftigungsverbot ausstellt. Da soll ich am Dienstag hin. Er sagt, es wäre günstiger für die Klinik, in der ich arbeite (geriatrische Reha). 1. Welchen Unterschied macht das für mich? 2. von wem bekomme ich mein Geld? 3. Bekomme ich mein volles Gehalt weiterhin? Vielen Dank im voraus. LG Britta

Mitglied inaktiv - 04.09.2009, 21:17



Antwort auf: Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung?

Hin und wieder mal die Suchfunktion benutzen!! Forum Recht, Familienrecht Geschrieben von N.BADER am 29.01.2004 zurück zum Forum Re: Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt, Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Gruß, NB

Mitglied inaktiv - 05.09.2009, 11:33



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