Liebe Frau Bader, der Betriebsarzt meines Hauptjobs hat mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich arbeite jedoch eigentlich auch noch in ganz geringen Umfang nebenberuflich und frage mich deshalb, ob ich eine solche Tätigkeit trotz BV ausführen kann. Zudem möchte ich privat einen Vortrag an einer Universität ohne Vergütung halten. Geht das? LG Sonnenblume
von Sonnenblume1982 am 15.03.2016, 15:26