Hallo, ich bin derzeit noch in der Elternzeit und habe als Zahnmedizinische Fachangestellte gearbeitet. Im August dieses Jahres müsste ich dann nach 3 Jahren Ez wieder zu Vollzeit anfangen, werde zu diesem Zeitpunkt schon in der 21 ssw sein. Habe nun von einer Kollegin gehört das ich mindestens 3 Monate gearbeitet haben muss um meinen normalen Lohn im BV zu erhalten. Kann das sein? Denn ich bin in der Stuhlassistenz und bekomme für gewöhnlich ein sofortiges Beschäftigungsverbot wegen der Ansteckungsgefahr, man darf nur auf eigenen wunsch bleiben da Haften die Chefs aber nicht. Meine Frauenärztin stellt mir auch ein BV aus. Wie steht es da mit der Rechtslage? Wo bzw. Bei welcher Behörde kann ich mich da informieren ? Danke im Voraus
von Leopolt22 am 04.06.2016, 00:43