Beschäftigungsverbot nach der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot nach der Elternzeit

Hallo, ich bin derzeit noch in der Elternzeit und habe als Zahnmedizinische Fachangestellte gearbeitet. Im August dieses Jahres müsste ich dann nach 3 Jahren Ez wieder zu Vollzeit anfangen, werde zu diesem Zeitpunkt schon in der 21 ssw sein. Habe nun von einer Kollegin gehört das ich mindestens 3 Monate gearbeitet haben muss um meinen normalen Lohn im BV zu erhalten. Kann das sein? Denn ich bin in der Stuhlassistenz und bekomme für gewöhnlich ein sofortiges Beschäftigungsverbot wegen der Ansteckungsgefahr, man darf nur auf eigenen wunsch bleiben da Haften die Chefs aber nicht. Meine Frauenärztin stellt mir auch ein BV aus. Wie steht es da mit der Rechtslage? Wo bzw. Bei welcher Behörde kann ich mich da informieren ? Danke im Voraus

von Leopolt22 am 04.06.2016, 00:43



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach der Elternzeit

Hallo, nein, Sie können ab dem ersten Tag nach der EZ in BV gehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach der Elternzeit

Deine Kollegin hat keine Ahnung. Das BV greift am ersten Tag nach Elternzeit, sofern der AG Dich nicht woanders einsetzen kann

von Sternenschnuppe am 04.06.2016, 10:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach der Elternzeit

Dein Chef muss prüfen, ob er dich nicht an der Rezeption einsetzen kann und mit anderen administrativen Arbeiten. Nur wenn das nicht möglich ist, auch nicht in Teilzeit, dann kommt ein BV in Frage, jedoch muss das der Chef ausstellen und nicht die FÄ.

Mitglied inaktiv - 04.06.2016, 21:47



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