Hallo Frau Bader, im Februar 2018 endete meine einjährige Elternzeit. Bereits Mitte Februar stellte ich fest, dass ich erneut Schwanger geworden bin. Aufgrund meiner Tätigkeit werde ich höchstwahrscheinlich ins Berufsverbot gehen müssen. Nun meine Frage: Wie wird die Höhe des Einkommens während des Beschäftigungsverbotes berechnet? Wird mein aktuelles Gehalt zur Berechnung genommen, oder tatsächlich das Gehalt 13 Wochen VOR Eintritt der neuen Schwangerschaft? Dies wäre ja dann in meinem Fall mein altes Gehalt. Ich arbeite nun auch Vollzeit weiter, durch Provisionen, die ich in der kurzen Zeit der Beschäftigung aber noch nicht erwirtschaften konnte, ist das Gehalt vor Eintritt meiner Elternzeit natürlich deutlich höher gewesen. Außerdem ist ein Firmen PKW -auch zur privaten Nutzung- ein Bestandteil meines Gehaltes. Die Tankkarte werde ich mit ziemlicher Sicherheit abgeben müssen, der Dienstwagen steht mir aber auch während eines Beschäftigungsverbotes zu, oder? Über eine Antwort wäre ich Ihnen äußerst dankbar. Beste Grüße, Mam17
von mam17 am 03.03.2018, 13:09