Hallo! Ich habe da mal eine Frage, ich bin mit meinem zweiten Kind schwanger und meine Elternzeit endet am 12.12.11. Warscheinlich werde ich von meinem Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Ich würde gern wissen ob mir mein Chef das selbe Gehalt zahlen muss (er bekommt es ja von der Krankenkasse wieder) wie vor meiner ersten Schwangerschaft? Liebe Grüße kathi1703
Mitglied inaktiv - 24.11.2011, 10:53