Frage:
Beschäftigungsverbot nach Bedarf?
Hallo!
Ich bin jetzt in der 10 Woche ss und bin vom Beruf her Erzieherin im KiGa und darf leider wegen fehlender Mumps - Immunität nicht mehr mit den Kindern arbeiten.
Jetzt haben wir mit meinem AG (= Gemeinde) hin und her überlegt was ich sonst noch tun könnte - aber sie haben grad keine Arbeit für mich.
Nun meinten sie, ich bekäme ein BV - und falls sie eine Arbeit für mich finden, wird dieses wieder aufgehoben (sollte jemand wg Krankheit ausfallen oder so) - und wenn ich nicht mehr gebraucht werde bekäme ich wieder ein BV.
Ist dies möglich - ich stelle es mir grad schwierig vor, wenn ich in den nächsten Monaten zu Hause hocke und auf Abruf bereit sein sollte - und nix wirklich planen kann.
Nicht dass ich freigestellt sein möchte - mir wär lieber gewesen, sie hätten eine Arbeit für mich. aber ich mag mich halt auf etwas einstellen
mfg Marion
Mitglied inaktiv - 20.04.2010, 09:47
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Bedarf?
Hallo,
der AG hat das Recht, den AN bei einem Beschäftigungsverbor andersweitig einzusetzen, schließlich bekommen Sie ja auch den kompletten Lohn weiter.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.04.2010
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Bedarf?
Dass mich der AG anderwertig einsetzen kann ist mir klar und es wär mir auch lieber, wenn sie mich wo einsetzen würden - nur haben sie nix für mich - und bis Nov. nicht zu arbeiten find ich echt ätzend.
Das ich aber auf Abruf zu Hause sitze find ich halt ein bisserl blöd - weil ich nix planen kann.
Die Frage war: geht es, dass man ein BV kurzfristig aufhebt, weil jemand krank geworden ist und dann wieder ausspricht, wenn ich nicht mehr gebraucht werde?
Mitglied inaktiv - 20.04.2010, 16:54
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Bedarf?
Dass mich der AG anderwertig einsetzen kann ist mir klar und es wär mir auch lieber, wenn sie mich wo einsetzen würden - nur haben sie nix für mich - und bis Nov. nicht zu arbeiten find ich echt ätzend.
Das ich aber auf Abruf zu Hause sitze find ich halt ein bisserl blöd - weil ich nix planen kann.
Die Frage war: geht es, dass man ein BV kurzfristig aufhebt, weil jemand krank geworden ist und dann wieder ausspricht, wenn ich nicht mehr gebraucht werde?
Mitglied inaktiv - 20.04.2010, 16:54
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Bedarf?
Hallo,
"Ist eine Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft wegen eines Beschäftigungsverbots gehindert, die vertragliche Arbeitsleistung zu erbringen, darf ihr der Arbeitgeber im Rahmen billigen Ermessens eine andere zumutbare Tätigkeit zuweisen. Die Zuweisung muss die Ersatztätigkeit so konkretisieren, dass beurteilt werden kann, ob billiges Ermessen gewahrt ist." (BAG-Urt. v. 15.11.2000 - 5 AZR 365/99) Lehnt die Arbeitnehmerin die zugewiesene zumutbare Tätigkeit ab, verliert sie evtl..Ansprüche.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.04.2010
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach Bedarf?
Sie haben jetzt keine Arbeit für dich, die sich mit deiner fehlenden Mumps-Immunität vereinbaren lässt. Okay!
Für wen sollst du denn im Falle von Krankheit einspringen? Ich mein, in welchem Arbeitsbereich?
Für die Arbeit mit Kindern hast du ja nicht genügend Schutz! Kranke Kollegen hin oder her.
Oder was stellt sich dein AG vor, wo du überall eingesetzt werden solltest?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du von heut auf morgen irgendwo eingesetzt werden kannst. Du kannst im BV ja nicht mal Urlaub nehmen, wenn du wolltest (weil du für ein paar Tage an den Strand wolltest oder so).
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 21.04.2010, 02:34