Hallo Frau Bader! Ich habe am 01.06., nach meiner 1.Elternzeit, wieder angefangen zu arbeiten. Am 03.06. wurde ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Was bedeutet nun für mich, dass der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bzw. 3 Monate vor Beginn des Monats,in dem die SS eingetreten ist, weiter gewährt wird? In dieser Zeit war ich ja noch in der Elternzeit! Bedeutet das, dass ich kein Geld bekomme? Oder mein altes Gehalt, welches ich vor meiner 1.Elternzeit erhalten habe? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 04.06.2005, 22:43