Beschäftigungsverbot - kann ich Resturlaub geltend machen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot - kann ich Resturlaub geltend machen?

Guten Tag Frau Bader, ich bin in der 21.Schwangerschaftswoche. Mein berechneter ET ist der 06.05.2016. Seit dem 16.11.2015 habe ich ein Beschäftigungsverbot (bis zum Mutterschutz). Ich habe bei meinem momentanen Arbeitgeber 26 Tage Urlaub im Jahr. Für 2015 habe ich noch 3 verbleibende Urlaubstage. Das Beschäftigungsverhältnis endet am 29.02.2016, da befristet. Für 2016 würden mir demnach noch 4 Urlaubstage zustehen, richtig? (2 für Januar, 2 für Februar) 3+4 Urlaubstage=7. Zudem wollen mein Freund und ich am 26.02.2016 standesamtlich heiraten. Dafür gibt es meines Wissens mind. einen Tag Sonderurlaub. = somit 8 Tage. Kann ich mir diese 8 Urlaubstage vom Arbeitgeber auszahlen lassen? Freundliche Grüße sinebiene

von sinebiene am 18.12.2015, 11:44



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - kann ich Resturlaub geltend machen?

Hallo, Für die eigene Hoch­zeit gibt es einen Tag frei. Ansonsten kann man sich den Urlaub nicht auszahlen lassen. Nur bei Beendigung des Vertrages Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.12.2015



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - kann ich Resturlaub geltend machen?

Du hast doch am Tag der Heirat sowieso frei, ich glaube kaum dass man dir deshalb noch einen Extratag auszahlt. Urlaubsansprüche hast du natürlich auch fortlaufend.

von Pamo am 18.12.2015, 15:29



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - kann ich Resturlaub geltend machen?

Stimmt, könnte ein Problem sein. Ich war krankengeschrieben als mein Vater gestorben ist und habe den Tag Sonderurlaub bei Tod eines Elternteils nicht zusätzlich bekommen als ich wieder gesund war.

von Soie am 18.12.2015, 16:23



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