Beschäftigungsverbot innerhalb der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot innerhalb der Elternzeit

Hallo Frau Bäder, Ich habe Frage zu meiner Situation. Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und es war geplant das ich ab dem 1.8 meine Arbeit wieder aufnehmen .( Teilzeitvereinbarung in Elternzeit). Nun bin ich jedoch in der 16 . Woche schwanger . Der Arbeitgeber weiß Bescheid, dass ich eben nur eine bestimmte Zeit wieder da bin . Allerdings habe ich aktuell gesundheitliche Probleme und strickte Bettruhe verordnet bekommen. Es ist steht nun im Raum, dass ich aus gesundheitlichen Gründen meine Stelle nicht antreten kann und ein Beschäftigungsverbot erhalten soll. Wie ist denn da die rechtliche Lage? Bekomme ich mein Vereknbsrtes Gehalt dennoch, obwohl ich der Vereinbarung nicht nachkommen kann ? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße

von Mamajuni am 10.07.2017, 15:27



Antwort auf: Beschäftigungsverbot innerhalb der Elternzeit

Hallo, da ist das richtige Mittel kein BV, sondern eine Krankschreibung. Mit 6 Wo Lohnfortzahlung Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot innerhalb der Elternzeit

Bei strikter Bettruhe scheidet die Möglichkeits eines Beschäftigungsverbots aus. Solange keine Arbeitsfähigkeit besteht, bleibt als einzige Möglichkeit die Krankschreibung.

Mitglied inaktiv - 10.07.2017, 16:16



Antwort auf: Beschäftigungsverbot innerhalb der Elternzeit

Ich habe strikte Bettruhe solange ich im Krankenhaus bin . Gegen Ende der Woche werde ich entlassen allerdings soll ich mich schonen. Ich glaube mein Krankheitsbild Tut jetzt nichts zur Sache. Auf jedenfall werde ich sehr wahrscheinlich ein beschäftigungsverbot bekommen da ich es aufgrund meines Krankheitsbildes nicht machen kann .

von Mamajuni am 10.07.2017, 16:51



Antwort auf: Beschäftigungsverbot innerhalb der Elternzeit

Solange du nicht arbeitsfähig bist, geht von der Tätigkeit ja keine Gefährdung aus, deswegen KEIN Beschäftiugngsverbot, sondern weiterhin Krankschreibung. Warum fragst du um eine Rechtsauskunft, wenn du es doch besser zu wissen meinst?

Mitglied inaktiv - 10.07.2017, 17:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot innerhalb der Elternzeit

Genau ich hätte gern Rechtsbeistand und einer Anwältin ! Und von niemand sonst . Danke

von Mamajuni am 10.07.2017, 17:14



Antwort auf: Beschäftigungsverbot innerhalb der Elternzeit

Kannst du das mit der TZ beweisen, sprich ist da schon was fest abgesprochen mit dem Ag und evtl sogar schon unterschrieben? Falls ja, dann bekommst Du bei einem BV genau das eben was du auch ohne dieses bekommen würdest. Also ab dem 1.8ten dann den vereinbarten TZ-Lohn sofern du eben ein BV bekommst. Bis dahin allerdings eben nichts, würdest du ja jetzt auch nicht bekommen. Ein BV würde dann erst ab 1.08ten greifen. Und denk dran das du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest und dir die restliche zeit übertragen läßt. Dann gibt es Mutterschutzgeld in der Höhe wie bei Kind1, sonst nur eben anhand TZ. Das was du ab dem 1.08ten dann verdienst - egal ob BV ja oder nein, fließt dann ins neue EG herein. Rest zu den 12 Monaten Verdienstbescheinigung muss man dann sehen ob Nullrunden oder mit Zeiten von vor der ersten Geburt. je nachdem wie weit Kind1 und Kind2 auseinander sind.

Mitglied inaktiv - 10.07.2017, 18:11



Antwort auf: Beschäftigungsverbot innerhalb der Elternzeit

Ja es gibt eine unterschriebene Teilzeitvereinbarung . Danke für den Tipp mit der Elternzeit.

von Mamajuni am 10.07.2017, 18:32



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot während Teilzeit in Elternzeit, kann ich Elternzeit Beenden

Guten Tag, Ich bin im 2Jahr Elternzeit mit meinem ersten Kind. Ich habe eine Teilzeit stelle während der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber angefangen, nun bin ich aber wieder Schwanger. Ich bin auch sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. Meine Frage ist ob ich die Elternzeit vorzeitig beenden kann um wieder in meinen Vollzeit Vetrag wärend des ...


Gehaltfortzahlung in Elternzeit bei Beschäftigungsverbot

Hallo, Ich bin Ärztin und habe einen Vertrag in einer Klinik bis April habe ich noch Elternzeit (15 Monate nach meiner ersten Schwangerschaft. Bekomme ich mein früheres Gehalt bei einer erneuten Schwangerschaft vor April ( Ende der Elternzeit) und einem Beschäftigungsverbot? Auch wenn ich noch keinen neuen Vertrag über meine Rückkehr in der Klinik...


Lohn bei Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Guten Tag! Ich bin momentan im Elternzeit (2Jahren-bis Juli). Ich möchte ein zweites Kind haben und es war in mein Kopf direkt wieder Schwanger zu werden, so kann ich auch mehr Zeit mit mein Sohn auch haben weil ich bekomme sofort Beschäftigungsverbot. Jetzt kommen die Fragen: - wenn ich direkt nach Ende des Elternzeit wieder Schwanger bin, ...


Gehalt Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Ich habe in Elternzeit in Teilzeit gearbeitet und bin 1 Monat nach Ende der Elternzeit (Arbeitszeit ist dann unverändert in Teilzeit geblieben) wieder schwanger geworden. Das ältere Kind ist älter als 14 Monate. Ich werde ein Beschäftigungsverbot von AG erhalten, wirkt sich das dann in irgendeiner Form aus dass ich ja in Elternzeit gewesen bin? Als...


Beschäftigungsverbot nach Teilzeit in Elternzeit - Mutterschutzlohn

Guten Tag Frau Bader, es gibt schon mehrere ähnlich Fragen, die von Ihnen beantwortet wurden. In unserem konkreten Fall sind wir uns aber noch etwas unsicher. Meine Frau ist noch bis 6. Januar 2024 in Elternzeit. Seit Mai 2023 arbeitet sie aber bereits wieder beim selben AG in Teilzeit. Der Plan war auch nach der EZ weiter in TZ zu arbeiten. ...


Beschäftigungsverbot Minijob während Elternzeit

Hallo liebe Frau Bader, Ich bin auf der Suche nach einigen Antworten auf offene Fragen auf diese Seite gestoßen und hoffe, dass Sie mir eventuell weiterhelfen können. Erstmal zur allgemeinen Situation: In der Schwangerschaft mit K1 hatte ich in meinem Hauptberuf ein betriebsbedingtes BV. Momentan bin ich noch bis Ende April in Elternzeit. ...


Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,  ich habe im Juli 2023 entbunden und beim Arbeitgeber ein Jahr Elternzeit angegeben. Meine Elternzeit endet offiziell am 25.07.24, meinen Resturlaub habe ich an die Elternzeit angehängt und somit ist der erste Arbeitstag der 21.08.24. Mein Mann und ich planen nun ein weiteres Kind. Ich arbeite in einem Beruf, in dem ...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...