Sehr gehrte Frau Bader,
nach der Geburt meiner Tochter ging ich wieder normal arbeiten (halbtags).Nun bin ich nach 3,5 Monaten wieder schwanger,gelte also auf Grund der raschen Schwangerschaftsfolge als Risikoschwangere.
Ich arbeite als Zahntechniker in leitender Funktion in einem Zahntechnischen Labor.Arbeite aber vorwiegend zu Farbnahmen und bei Anpassungen von proth.Arbeiten im Mund von den Patienten.
Nun gibt es bei schwangeren Zahnarzthelferinnen direkt von Anfang an ein
berufl. Beschäftigungsverbot.Würde so etwas für mich in Betracht kommen?Auf welcher gesetzl. Grundlage beruht es und wie soll ich mich verhalten?(evt. Antrag bei der KK stellen?)
Vielen dank für Ihre Hilfe!
Mit freundl. Grüssen Sandra
Mitglied inaktiv - 16.05.2006, 11:37
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in der Zahntechnik?
Hallo,
entscheidend ist, was genau Sie machen, ob dabei Gase, Dämpfe, Strahlen anfallen.
Und ob Sie andere Arbeiten machen können. Farbanpassungen zB sind doch harmlos.Was Sie genau dürfen kann nur der Frauenarzt bzw. das Gewerbeaufsichtsamt feststellen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.05.2006
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in der Zahntechnik?
hallo ich bin jetzt am ende meiner schwangerschaft und arbeite beim zahnarzt bei mir wurde sofort das beschäftigungsverbot ausgesprochen wegen der rö strahlen dem blut und der dämpfe mit einigen sachen so wie staub desinfektion und manchmal auch blut am abdruck kommst du auch in kontakt ruf mal beim gewerbe aufsichtsamt an und frage deinen frauenarzt
Mitglied inaktiv - 16.05.2006, 12:18