Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe Fragen zum Beschäftigungsverbot in der Stillzeit.
Meine Frauenärztin hat mir angeboten nach der Geburt ein beschäftigungsverbot in der Stillzeit zu stellen. Bislang hab ich davon noch nie was gehört und im Netz auch nicht viel dazu lesen kann. Zur Zeit bin auch im beschäftigungsverbot in der SS. In wenigen Tagen werde ich entbinden. Wie und wann muss ich das meinem Arbeitgeber mitteilen ? Ich bin Assistenzärztin in der Weiterbildung. Mein Ausbildungsvertrag endet zum oktober 2017. Bin ich in dieser Zeit kündbar ?
von
AylinD.
am 13.03.2016, 18:40
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in der Stillzeit
Hallo,
ja das geht. Dann nimmt man keine EZ sondern bekommt Lohn. Fragen zur praktischen Umsetzung beantwortet am besten Biggi im Stillforum
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2016
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot in der Stillzeit
Finanziell ist das eine feine Sache. Du bekommst Deinen alten Lohn weiter wie jetzt auch, Dein Partner könnte die 12 Monate Elterngeld nehmen.
Du meldest also keine Elternzeit an nach der Geburt, sondern gibst das BV ab.
Es gibt keine Endfrist, aber in der Regel lässt man das BV in der Stillzeit meist ein Jahr laufen. Sofern Du denn wirklich so lange stillst natürlich.
Dein FA wird das aber sicherlich ganz genau erklären.
von
Sternenschnuppe
am 13.03.2016, 19:06