Beschäftigungsverbot - gilt Probezeit nach EU weiter?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot - gilt Probezeit nach EU weiter?

Guten Abend! Zum 1.1.2002 bin ich in eine neue Firma gewechselt. Ich wurde im selben Monat schwanger und habe seit März ein Beschäftigungsverbot von meiner FÄ erhalten. Die Gehaltszahlungen an mich hat die Krankenkasse übernommen, das ist in meinem Job (Zahntechnik) so üblich. Wie sieht es mit den restlichen 4Monaten meiner Probezeit aus? Gehen die nach dem Erziehungsurlaub (1Jahr) und den 3Monaten Kü-Schutz weiter? Im August möchte ich in den Urlaub fahren. Muß ich das meinem Chef melden oder meiner Krankenkasse? Steht mir trotz BV der volle Jahresurlaub zu? ET habe ich Anfang Oktober. Vielen Dank, d. Sie sich die Zeit nehmen mir zu antworten. Nicki_25

Mitglied inaktiv - 21.05.2002, 21:26



Antwort auf: Beschäftigungsverbot - gilt Probezeit nach EU weiter?

Liebe Nicki, Ihre Probezeit läuft wie vertraglich vereinbart aus. In den Urlaub dürfen Sie während des Beschäftigungsverbot eigentlich nicht fahren, nur, wenn es der Arzt ausdrücklich, am besten schriftlich, gestattet. Sie haben aber alle normalen Urlaubsansprüche. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.05.2002



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