Hallo Frau Bader, wie sieht es mit einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft aus. Eine Erzieherin hat keinen Titter gegen Ringelröteln. Der Frauenarzt hat sofort ein Beschäftigungsverbot bis Ende der Schwangerschaft ausgesprochen. Die Erzieherin möchte unbedingt arbeiten. Darf sie das auf eigene Verantwortung entscheiden und der Frauenarzt muss das Beschäftigungsverbot aufheben, oder gibt es hier keinen Handlungsspielraum? Oder besteht die Möglichkeit das sie nach der 20. Woche wieder arbeiten gehen darf. Danke für Ihre Hilfe.
Mitglied inaktiv - 11.07.2011, 20:15