Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

Hallo, Mein Chef meinte zu mir, ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft kann nur der Arzt aussprechen. Aber es gibt doch auch laut Mutterschutzgesetz Arbeiten die eine sofortige Freistellung nötig machen(Beispiel Kita-Erzieher). Dies spricht dann doch der Arbeitgeber aus, oder? Nennt es sich einfach nur anders? Vielen Dank im Vorraus!

von Regenbogenmutti am 01.11.2019, 10:14



Antwort auf: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

Hallo, falsch. Der AG prüft die Gefährdungssituation u spricht das BV aus. Das regelt §§ 10, 11 MuSchG. Er soll sich durch das Gewerbeaufsichtsamt beraten lassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.11.2019



Antwort auf: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

Der AG prüft bei Bekanntgabe der Schwangerschaft, ob dein Arbeitsplatz/Tätigkeit mit dem Mutterschutz vereinbar ist. Im Zweifel kann er dich zB auch umsetzen, dh dir eine andere Tätigkeit zuweisen. Kann er das nicht, muss er ein BV aussprechen. Wenn also von deinem Arbeitsplatz her alles ok ist, darf der AG gar kein BV aussprechen. Übrigens: auch Kita-Erzieher erhalten nicht automatisch ein BV. Warum meinst du denn, ein BV bekommen zu müssen?

von cube am 01.11.2019, 11:39



Antwort auf: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

Wenn es um gesundheitliche Beschwerden geht, ist der Arbeitgeber nicht zuständig. Das entscheidet der Arzt. Der Arbeitgeber darf nur wegen Gefährdungen am Arbeitsplatz als "letztes Mittel", wenn alle anderen Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung ausgeschlossen sind, ein betriebliches BV ausstellen. Das ist längst nicht bei allen Erzieherinnen in der Kita der Fall, und auch nur dann, wenn der Arbeitgeber keine Alternative zur Verfügung hat. Inzwischen arbeiten immer mehr schwangere Erzieherinnen im Schülerhort, oder auch eine kurze Zeit in der Kindergartenverwaltung oder in der Stadtverwaltung, bzw. im Kita-Büro. Das wird hier bei uns mit Erfolg so praktiziert.

Mitglied inaktiv - 01.11.2019, 11:59



Antwort auf: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

Ich bin keine Erzieherin, das war nur ein Beispiel und mir ist klar, dass es auch da Ausnahmen gibt. Bei uns geht gerade vieles drunter und darüber durch eine Insolvenz, nun gibt es die alte Leitung nicht mehr.Bisher sind Kolleginnen mit selber Qualifikation am selben Arbeitsplatz ins Berufsverbot gegangen.Ich arbeite mit chronisch, psychisch erkrankten Erwachsenen zum Teil mit geminderter Impulskontrolle, gewalttätig und auch Straffälligen.

von Regenbogenmutti am 01.11.2019, 15:26



Antwort auf: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

In dem Fall muss der Arbeitgeber, den du ja schließlich immer noch hast, die Gefährdungsbeurteilung erstellen und dir zumutbare Tätigkeiten zuweisen. Dafür braucht es keinen Frauenarzt. Wenn der AG seinen Pflichten nicht nachkommt, nimm Kontakt zur Aufsichtsbehörde auf.

Mitglied inaktiv - 01.11.2019, 15:38



Antwort auf: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

Dankeschön!

von Regenbogenmutti am 01.11.2019, 18:31



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