Liebe Frau Bader,
ich befinde mich im sechsten Monat der Schwangerscgaft mit meinem dritten Kind. Ich bin seit 4 Wochen krank geschrieben, da ich sehr belastet bin. Ich arbeite in einer psychiatrischen Klinik als Krankenschwester. Mein AG würde gerne, dass ich statt der Krankschreibung ein Beschäftigungsverbot erhalte, um die Stelle neu auszuschreiben, was ich sehr unterstütze. Nun sagte mir mein Gyn, dass der Arbeitgeber das selbst in diesem Fall ausstellen kann/ soll. Mein Arbeitgeber kennt sich aber wohl damit nicht aus und meint, dass müsste vom Gyn kommen. Können Sie mir weiterhelfen?
LG Sanna
von
mamacita78
am 10.04.2018, 13:09
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
Hallo,
im vorliegenden Fall könnte nur der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn auf der Arbeit eine Gefahr für Mutter und Kind bestünden.
Da jedoch bereits eine Krankschreibung vorliegt, geht diese vor.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2018
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
der gyn darf nur ein BV ausstellen, wenn es medzinische!!!!!!!!!!! gründe für ein bv gibt.
alles was den arbeitsplatz betrifft, muss der AG machen. was der will und was geht, sind zwei paar schuhe
er kann und darf das bv nur ausstellen, wenn dein arbeitsplatz für dich und das kind gefährdend ist. er muss dazu eine gefährdungsbeurteilung machen, nach der er entscheidet, ob er, wenn gefahr besteht, einen andren arbeitsplatz für dich hat, den du im übrigen annhemen MUSST oder ober dir keinen andren arbeitsplatz geben kann und er dann ein bv ausstellen darf.
muss aber begründet werden, nur weil er das will heißt das nicht, dass es geht
von
mellomania
am 10.04.2018, 13:33
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
Wenn du arbeitsunfähig erkrankt bist, dann gibt es keine Möglichkeit auf ein BV umzuwechseln. Die AU geht in dem Fall immer vor.
Mitglied inaktiv - 10.04.2018, 18:43