Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

Liebe Frau Bader, ich befinde mich im sechsten Monat der Schwangerscgaft mit meinem dritten Kind. Ich bin seit 4 Wochen krank geschrieben, da ich sehr belastet bin. Ich arbeite in einer psychiatrischen Klinik als Krankenschwester. Mein AG würde gerne, dass ich statt der Krankschreibung ein Beschäftigungsverbot erhalte, um die Stelle neu auszuschreiben, was ich sehr unterstütze. Nun sagte mir mein Gyn, dass der Arbeitgeber das selbst in diesem Fall ausstellen kann/ soll. Mein Arbeitgeber kennt sich aber wohl damit nicht aus und meint, dass müsste vom Gyn kommen. Können Sie mir weiterhelfen? LG Sanna

von mamacita78 am 10.04.2018, 13:09



Antwort auf: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

Hallo, im vorliegenden Fall könnte nur der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn auf der Arbeit eine Gefahr für Mutter und Kind bestünden. Da jedoch bereits eine Krankschreibung vorliegt, geht diese vor. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2018



Antwort auf: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

der gyn darf nur ein BV ausstellen, wenn es medzinische!!!!!!!!!!! gründe für ein bv gibt. alles was den arbeitsplatz betrifft, muss der AG machen. was der will und was geht, sind zwei paar schuhe er kann und darf das bv nur ausstellen, wenn dein arbeitsplatz für dich und das kind gefährdend ist. er muss dazu eine gefährdungsbeurteilung machen, nach der er entscheidet, ob er, wenn gefahr besteht, einen andren arbeitsplatz für dich hat, den du im übrigen annhemen MUSST oder ober dir keinen andren arbeitsplatz geben kann und er dann ein bv ausstellen darf. muss aber begründet werden, nur weil er das will heißt das nicht, dass es geht

von mellomania am 10.04.2018, 13:33



Antwort auf: Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber

Wenn du arbeitsunfähig erkrankt bist, dann gibt es keine Möglichkeit auf ein BV umzuwechseln. Die AU geht in dem Fall immer vor.

Mitglied inaktiv - 10.04.2018, 18:43



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