Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage.
Mir geht es seit einiger Zeit jeden Abend nach der Arbeit schlecht, mein Bauch wird hart und schmerzt.
Bin jetzt krank geschrieben. Mein AG möchte dass ich mir ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt hole,dieser sagt aber dass er mir keines ausstellt. Er meine der Betriebsarzt (haben keinen) bzw. Arbeitgeber muss dieses ausstellen.
Kann der AG ein BV ausstellen? wenn ja wie lange dauert das?
Danke
Grüße
Ramona
von
ramoni91
am 01.02.2016, 13:11
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber?
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was im Einzelfall ausstellt wird:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
Bei einem allgemeinen Beschäftigungsverbot ist einer der Regeltatbestände des Mutterschutzgesetzes erfüllt, dieses spricht der Arbeitsgeber bzw. Betriebsarzt aus.
Ein individuelles Beschäftigungsverbot hingegen spricht der Frauenarzt aus.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Beim EG darf sich beides nicht negativ auswirken (wenn die Krankschreibung schwangerschaftsbedingt war).
Wenn beides vorliegt geht die Krankschreibung vor.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.02.2016