Beschäftigungsverbot bei befristeten AV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot bei befristeten AV

Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte im April mein 2. Kind. Seit Oktober 2009 war ich aufgrund von Komplikationen in der Schwangerschaft mehr oder weniger krankgeschrieben, so dass ich Ende Dezember 2009 ein Beschäftigungsverbot erhalten habe. Mein Arbeitsverhältnis war bis zum 31.01.2010 befristet. Nun meine Frage: Von wem bekomme ich ab dem 01.02.2010 Leistungen? Meine KK meinte, ich habe zwar ein BV, bin aber nicht krank. Somit müsste ich mich beim Arbeitsamt melden. Diese meinten, dass mein Antrag mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird, da ich dem Arbeitsmarkt aufgrund des BV´s nicht zur Verfügung stehe. Und wie sieht es mit dem Mutterschaftsgeld aus? Habe ich darauf jetzt überhaupt noch Anspruch? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen 2erMami

Mitglied inaktiv - 01.02.2010, 11:31



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei befristeten AV

Hallo, hier ist das AA in der Pflicht Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.02.2010



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei befristeten AV

Hallo Du bist nicht krankgeschrieben, von daher müsste das Arbeitsamt zahlen. Ein BV ist ja aufgrund der zu verrichtenen Arbeit ausgestellt Vielleicht haben sie etwas anderes in das sie Dich vermitteln können, was die Schwangerschaft nicht gefährdet. Mutterschaftsgeld weiss ich nicht.

Mitglied inaktiv - 01.02.2010, 12:07



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