Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte im April mein 2. Kind. Seit Oktober 2009 war ich aufgrund von Komplikationen in der Schwangerschaft mehr oder weniger krankgeschrieben, so dass ich Ende Dezember 2009 ein Beschäftigungsverbot erhalten habe. Mein Arbeitsverhältnis war bis zum 31.01.2010 befristet. Nun meine Frage: Von wem bekomme ich ab dem 01.02.2010 Leistungen? Meine KK meinte, ich habe zwar ein BV, bin aber nicht krank. Somit müsste ich mich beim Arbeitsamt melden. Diese meinten, dass mein Antrag mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird, da ich dem Arbeitsmarkt aufgrund des BV´s nicht zur Verfügung stehe. Und wie sieht es mit dem Mutterschaftsgeld aus? Habe ich darauf jetzt überhaupt noch Anspruch? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen 2erMami
Mitglied inaktiv - 01.02.2010, 11:31