Beschäftigungsverbot bei Arzthelferinnen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot bei Arzthelferinnen

Guten morgen, ich habe da eine ganz kurze frage und zwar bin ich Arzthelferinn in der Allgemeinmedizin und in der 12 SSW. Vorrab muss ich noch sgen dass mir an dem Tag als ich es meinem Chef mitgeteilt (6.SSW) habe mir gesagt wurde das mein Vertrag nicht verlängert wird (30.06.2010) Soweit so gut ich bin auch weiterhin arbeiten gegangen und habe meinen Job im Labor erledigt (mit Blutentnahmen, Proben etc.), etwa später hat mein Gyn. mich darauf aufmerksam gemacht das ich das nicht mehr machen darf wegen der Infektionsgefahr. Also hab ich meinen Chef und meine 1 Kraft angesprochen ob nicht die möglichkeit besteht das ich die Anmeldung für diese Zeit mache, da ich sowie jetzt schon Probleme mit dem Stehen, Kreislaufprobleme und Übelkeit habe. tja von da ging das Theather erst richtig los, die beiden sind der Meinung ich soll mich nicht so anstellen und meine Arbeiten erledigen und auch so werde ich seitdem noch mieser behandelt (ich darf nicht zur Toilette, mich setzen etc.) das habe ich auch bis heute auch über mich ergehen lassen und bin jeden morgen mit angst und magenschmerzen arbeiten gegangen. Jetzt hab ich gerade meinen Gyn angerufen und soll heute nachmittag zu ihm zum Gespräch. Meine Frage: Ist dies ein GRund für ein Beschäftiungsverbot? Danke im vorraus missnaseweiss

Mitglied inaktiv - 22.04.2010, 08:48



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Arzthelferinnen

Hallo, der FA kann ein BV aussprechen, dann hat der AG die Möglichkeit, Sie umzusetzen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.04.2010



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