Hallo,
das Arbeitsamt möchte mich trotz Kenntnis meiner Schwangerschaft zu einer Fortbildungsmaßnahme zwingen, die aus meiner Sicht keinen Sinn macht (Risiko-ss und kein Ruheraum vorhanden; stehe dem Arbeitsmarkt nur noch 5 Monate zur Verfügung). Wenn ich mir aufgrund meiner Risiko-ss ein individuelles Beschäftigungsverbot attestieren lasse, muß ich dann auch mit einer Sperre rechnen ? Wer zahlt ggf. das Geld weiter (AA, KK)? Wie sieht es mit der KK aus, wenn eine Sperre verhängt wird?
Vielen Dank und viele Grüße
Mitglied inaktiv - 30.03.2005, 22:20
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Arbeitslosigkeit
Hallo,
mir scheint, Sie wollen sich ein BV attestieren lassen, weil es "keinen Sinn macht, eine Fortbildung zu machen". Das könnte vom AA als Betrug ausgelegt werden. Dann droht mehr als eine Sperre.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2005
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Arbeitslosigkeit
Hallo !
Wenn Du ein Beschäftigungsverbot hast stehst Du dem AA nicht mehr zur Verfügung und bekommst auch von denen kein Geld mehr !
Du mußt dann Sozialhilfe beantragen !
LG Andrea
Mitglied inaktiv - 31.03.2005, 08:53
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot bei Arbeitslosigkeit
ob die maßnahme sinn macht oder nicht ist doch egal. du mußt da ja keine schweren tätigkeiten ausführen sondern sitzt im prinzip deine zeit ab. wenn das aa meint das es sinnvoll ist dann sch.... auf die paar monate und mache diese maßnahme mit. was willst du mehr? wenn du dir ein beschäftigungsverbot attestieren läßt ist es so wie meine vorrednerin schon geschrieben hat. du stehst dem aa nicht mehr zur verfügung und demzufolge bekommst du kein geld mehr.
Mitglied inaktiv - 31.03.2005, 14:03