Sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite in der Industrie über eine Zeitarbeitsfirma und das unbefristet. Mich würde interessieren, falls ich schwanger werden sollte ob ich da nur den Stundenlohn von meiner Zeitarbeitsfirma bekommen würde oder auch den Branchenzuschlag von der Einsatzfirma? In der Einsatzfirma bin ich bis 2023 befristet. Würde ich schwanger werden, bin ich im sofortigen Beschäftigungsverbot.
Vielen Danke schonmal im vorraus.
MfG
von
lola_92
am 26.06.2019, 10:27
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot als Zeitarbeiterin, bekomme ich mein Lohn zu 100%?
Hallo,
das kommt darauf an, was für einen Vertrag Sie mit der Einsatzfirma haben. Wenn diese verpflichtet ist, den Lohn zu zahlen gilt das auch in einem BV.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.06.2019
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot als Zeitarbeiterin, bekomme ich mein Lohn zu 100%?
Sei dir mit dem BV nicht zu sicher. Gerade als MA einer Zeitarbeitsfirma kannst du auch in andere Firmen versetzt werden, wo dir ein Muschu-tauglicher Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
von
KielSprotte
am 26.06.2019, 10:36