Beschäftigungsverbot als Busfahrerin

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot als Busfahrerin

Hallo, ich bin Hauptberuflich Berufskraftfahrerin im Bereich Omnibus/ Personenbeförderung und ich wollte gerne wissen ob und wielange ich bei einer Schwangerschaft arbeiten darf ? lg tina

von T_ina am 16.03.2015, 17:55



Antwort auf: Beschäftigungsverbot als Busfahrerin

Hallo, nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln § 4 MuSchG. Ihr AG darf Sie aber versetzen, zB in die Leitzentrale. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2015



Antwort auf: Beschäftigungsverbot als Busfahrerin

Schau mal ins MuSchuG. Sowiet ich es weiss bis zum 4. Moante oder so? Und: wenn Du bei Google "Busfahrerin MuSchuG" eingibts kimmt gleich auf derersten seite z. B. das hier: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=13329 Gruss Désirée

von desireekk am 17.03.2015, 00:29



Antwort auf: Beschäftigungsverbot als Busfahrerin

Hallo danke für eure Antworten, hat mir sehr weitergeholfen ! Wir haben keine Leitstelle weil ich in einer Privatfirma arbeite aber mal sehen was mein Boss sagt wenn ich vom Arzt die Schwangerschaftsbestätigung habe weil gestern sah er im US leider noch nix :-( 5 SSW

von T_ina am 18.03.2015, 10:19



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