Sehr geehrte Frau Bader, mir wurde heute ein Beschäftigungsverbot erteilt. Nun geht es um die Frage, wieviel Gehalt steht mir während der nächsten Monate bis zum Mutterschutz (ab 24.07.2012) zu. Zu meinem Festgehalt bekomme ich zusätzlich eine Provision ausbezahlt (immer einen Monat verzögert), die jedoch monatlich unterschiedlich ausfällt. Im Mutterschutzgesetz steht, ich darf keine finanziellen Nachteile durch das Beschäftigungsverbot haben. Ich gehe also davon aus, dass mir ein Durchschnittsgehalt des Nettoverdienstes (inkl. Provision) der letzten drei Abrechnungen zusteht und ausbezahlt werden muss. Mein Arbeitgeber ist jedoch der Meinung, dass ich nur das Festgehalt plus die aktuell in DIESEM Monat entstandene Provision bekomme. Diese Provision fällt aber bereits deutlich niedriger aus, da ich aufgrund einer bereits bestehenden Krankschreibung nicht mehr dafür arbeiten konnte. In den Folgemonaten bis zum Mutterschutz wird diese dann ganz wegfallen, weil der Arbeitsbereich bereits an eine andere Mitarbeiterin abgegeben wurde. Dann hätte ich einen deutlichen finanziellen Nachteil, der sich dann wiederum auch auf die Berechnung des Mutterschaftsgeldes negativ auswirkt. Das kann doch nicht rechtens sein, oder? Für eine professionelle Einschätzung Ihrerseits wäre ich sehr dankbar! Vielen Dank schon mal!
von conny7879 am 02.05.2012, 11:33