Sehr geehrte Frau Bader,
ich befand mich seit Anfang Januar 2015 im Beschäftigungsverbot und habe weiterhin mein volles Gehalt und auch mein Urlaubsgeld erhalten. Mein Kind wurde im August geboren. Seit Oktober bin ich nun in Elternzeit. Steht mir für 2015 Weihnachtsgeld zu?
Bei meinem ersten Kind - welches im April geboren wurde( 2011) hatte ich Urlaubsgeld und auch volles Weihnachtsgeld bekommen.
Könnten Sie mir hier vielleicht weiterhelfen ?
Mit freundlichem Gruß
von
sunsmile
am 26.11.2015, 12:22
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - Weihnachtsgeld
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.11.2015
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot - Weihnachtsgeld
Hallo Frau Bader,
vielen Dank... Dann muesste ich doch eigentlich bis Beendigung des MS anteilig Weihnachtsgeld bekommen. mein erstes Kind wurde in 2011 im April geboren und hier hatte ich erstaunlicher Weise fuer 2011 volles Weihnachtsgeld erhalten. Kann ich mich bei meinem AG darauf berufen?
lieben Gruss
von
sunsmile
am 27.11.2015, 13:05